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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen (seit 1.4.2023)
Garantiebedingungen (bis 31.3.2023)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde der Leica Camera AG,

Sie haben ein Produkt erworben, für das die Leica Camera AG eine Herstellergarantie gewährt. Bisher haben wir die Garantiebedingungen der Produktpackung beigelegt. Als neuen Service werden wir sie nun ausschließlich online bereitstellen. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit auf die für Ihr Produkt geltenden Garantiebedingungen Zugriff haben.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Produkte gilt, die nach dem 01.03.2019 eingeführt wurden. Für frühere Produkte gelten die der Produktpackung beigelegten Garantiebedingungen.

Leica SL, Leica Q und Leica CL

Garantiebedingungen

Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine zweijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben von der regulären zweijährigen LEICA Produktgarantie unberührt.

1. GARANTIEUMFANG

1.1. GARANTIELEISTUNGEN

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag des Kaufes bei einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach Ablauf von 2 Jahren.

Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von LEICA.

1.2. BESCHRÄNKUNGEN

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw. Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten Produkts;

(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde;

(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung, wie z.B.: a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von Luftbildaufnahmen; b) Verwendung des Geschützten Produkts um Reproduktionen zu erstellen; c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und Produktionsüberwachung;

(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand) zurückzuführen sind.

(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht worden;

(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von LEICA stammen, wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;

(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;

(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere, Kratzer, Beulen und Staub);

(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;

(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;

2. IHRE PFLICHTEN

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde:

(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;

(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;

(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen, Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu lösen, zu antworten;

(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon Abstand zu nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu befolgen;

(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version zu aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann; LEICA empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparatur- oder Austauschleistungen an LEICA gesendet werden.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucher­schutz­gesetzen oder -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter dieser Produktgarantie zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die sich aus solchen Gesetzen und Vor­schriften ergeben. Keine Bestimmung in dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch die anwend­baren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungs­erbringung von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit von Daten, des Verlusts von Geschäfts­möglichkeiten, infolge entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie verursacht wurden. Soweit nach anwend­barem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Ver­tretern gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.

Insbesondere garantiert LEICA nicht:

(I) dass LEICA das Geschützte Produkt ohne Risiko für oder Verlust von Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,

(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird.

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für:

(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen oder

(II) Betrug ausschließen oder beschränken.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl, auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts oder die Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine Anwendung finden.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.

(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.

(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder Australien, Kanada, Mitglieds­staaten der Europäischen Union, Indien, Japan, China und den USA.

(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unbe­rechtigte Zerstörung schützen sollen. Sie sind für die Anwei­sungen, die Sie LEICA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung dieser Anwei­sungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.

(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenver­einbarungen zu dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über das Schriftformerfordernis selbst.

(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

ABHOLSERVICE FÜR REPARATUREINSENDUNGEN

(gilt nur für Deutschland)

Sollten Sie während der Garantiezeit einen Fehler an Ihrem Gerät feststellen, organisieren wir auf Wunsch für Sie die Einsendung an unsere Customer Care-Abteilung. Zwecks Absprache steht Ihnen unsere Service-Rufnummer 06441 2080189 zum günstigen Preis von 6 Cent (Stand 11/2010)  pro Gespräch zur Verfügung. Unser Abholservice wird Ihr Leica-Produkt zum vereinbarten Termin kostenlos bei Ihnen ab­holen und unserer Customer Care-Abteilung zur Überprüfung zustellen.

Leica M Kameras

Garantiebedingungen

Sehr verehrte Leica Kundin,
sehr verehrter Leica Kunde,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kauf. Mit dieser Leica M-Kamera haben sie ein weltbekanntes Markenprodukt erworben.

Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Verkäufer erhalten Sie für diese Leica M-Kamera zusätzlich von der Leica Camera AG eine zweijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten Leica Fachhändler. Die Garantieleistungen werden von der Leica Camera AG unter den beschriebenen Bedingungen angenommen. Die Leica Garantie schränkt mithin weder die gesetzlichen Rechte noch Ihre Rechte gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag ein.

Ihre Leica Camera AG

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine zweijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben von der regulären zweijährigen LEICA Produktgarantie unberührt.

1. GARANTIEUMFANG

1.1.  GARANTIELEISTUNGEN

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag des Kaufes bei einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach Ablauf von 2 Jahren.

Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von LEICA.

1.2. BESCHRÄNKUNGEN

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw. Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten Produkts;

(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde;

(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung, wie z.B.:

a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von Luftbildaufnahmen;

b) Verwendung des Geschützten Produkts um Reproduktionen zu erstellen;

c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und Produktionsüberwachung;

(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand) zurückzuführen sind.

(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht worden;

(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von LEICA stammen, wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;

(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;

(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere, Kratzer, Beulen und Staub);

(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;

(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;

2. IHRE PFLICHTEN

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde:

(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;

(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;

(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten Produkts, des Models, der Version der Firmware1, zu Peripheriegeräten, die mit dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen, Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu lösen, zu antworten;

(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon Abstand zu nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu befolgen;

(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version zu aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann1;

LEICA empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparatur- oder Austauschleistungen an LEICA gesendet werden.

1 Gilt nur bei digitalen Kamera-Modellen.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucher­schutz­gesetzen oder  -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter dieser Produktgarantie  zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die sich aus solchen Gesetzen und Vor­schriften ergeben. Keine Bestimmung in dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch die anwend­baren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungs­erbringung von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit von Daten, des Verlusts von Geschäfts­möglichkeiten, infolge entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie  verursacht wurden. Soweit nach anwend­barem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie  entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Ver­tretern gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.

Insbesondere garantiert LEICA nicht,

(I) dass LEICA das Geschützte Produkt  ohne Risiko für oder Verlust von Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,

(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird.

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für

(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen oder

(II) Betrug ausschließen oder beschränken.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl, auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts  oder die Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine Anwendung finden.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.

(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.

(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder Australien, Kanada, Mitglieds­staaten der Europäischen Union, Indien, Japan, China und den USA.

(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unbe­rechtigte Zerstörung schützen sollen. Sie sind für die Anwei­sungen, die Sie LEICA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung dieser Anwei­sungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.

(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenver­einbarungen zu dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über das Schriftformerfordernis selbst.

(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Leica S Kameras

Garantiebedingungen

Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine dreijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen.  Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben von der regulären dreijährigen LEICA Produktgarantie unberührt.

1. GARANTIEUMFANG

1.1. GARANTIELEISTUNGEN

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum“) beginnt mit dem Tag des Kaufes bei einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren oder 150.000 Auslösungen des Verschlusses, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.

Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von LEICA.

1.2. BESCHRÄNKUNGEN

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw. Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten Produkts;

(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde;

(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung, wie z.B.:

a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von Luftbildaufnahmen;

b) Verwendung des Geschützten Produkts um Reproduktionen zu erstellen;

c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und Produktionsüberwachung;

(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand) zurückzuführen sind.

(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht worden;

(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von LEICA stammen, wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;

(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;

(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere, Kratzer, Beulen und Staub);

(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;

(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;

2. IHRE PFLICHTEN

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde:

(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;

(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;

(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen, Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu lösen, zu antworten;

(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon Abstand zu nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu befolgen;

(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version zu aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann;

LEICA empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparatur- oder Austauschleistungen an LEICA gesendet werden.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucher­schutz­gesetzen oder -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter dieser Produktgarantie zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die sich aus solchen Gesetzen und Vor­schriften ergeben. Keine Bestimmung in dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch die anwend­baren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungs­erbringung von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit von Daten, des Verlusts von Geschäfts­möglichkeiten, infolge entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie verursacht wurden. Soweit nach anwend­barem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Ver­tretern gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.

Insbesondere garantiert LEICA nicht,

(I) dass LEICA das Geschützte Produkt ohne Risiko für oder Verlust von Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,

(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird.

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für

(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen oder

(II) Betrug ausschließen oder beschränken.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl, auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts oder die Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine Anwendung finden.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.

(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.

(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder Australien, Kanada, Mitglieds­staaten der Europäischen Union, Indien, Japan, China und den USA.

(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unbe­rechtigte Zerstörung schützen sollen. Sie sind für die Anwei­sungen, die Sie LEICA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung dieser Anwei­sungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.

(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenver­einbarungen zu dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über das Schriftformerfordernis selbst.

(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Leica M- und TL-Objektive

Garantiebedingungen

Sehr geehrte Leica Kundin,
sehr geehrter Leica Kunde,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem wohlüberlegten Kauf. Mit diesem Leica Objekiv haben Sie ein weltbekanntes Marken­produkt erworben.

Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen­über Ihrem Verkäufer erhalten Sie für dieses Objektiv von der Leica Camera AG für zwei Jahre Garantieleistungen nach den nachstehenden Regelungen. Die Leica Garantie schränkt mithin weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach dem jeweils geltenden nationalen Recht noch die Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Händler aus dem zwischen beiden geschlossenen Kaufvertrag ein.

Ihre

Leica Camera AG

REGELUNGEN DER GARANTIE

Mit dem Kauf dieses Leica Objektivs haben Sie ein Produkt erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien hergestellt und in den einzelnen Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten geprüft wurde.

Die für dieses Objektiv vorgesehene Garantie von zwei Jahren wird von uns ab dem Tage des Verkaufs durch einen autorisierten Foto-Fachhändler unter folgenden Bedingungen über­nommen:

1) In der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrikationsfehlern beruhen, kostenlos, und zwar nach eigenem Ermessen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies Erzeugnis behoben.  Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit dieser Garantie, sind ausgeschlossen.

2) Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der betreffende Mangel auf unsachgemäße Behandlung – wozu auch die Verwendung von Fremdzubehör zählen kann – zurückzuführen ist, ein Eingriff von nicht autorisierten Personen und Werkstätten durchgeführt wurde oder die Fabrikationsnummer unkenntlich gemacht wurde.

3) Garantie-Ansprüche können nur bei Vorlage dieser Urkunde – versehen mit Kaufdatum, Adresse und Unterschrift des autorisierten Foto-Fachhändlers – geltend gemacht werden.

4) Bei Inanspruchnahme der Garantie dieses Leica Objektiv bitte zusammen mit dieser Urkunde und einer Schilderung der Beanstandung dem Customer Care der Leica Camera AG oder einer Leica Landesvertretung zuleiten.

5) Touristen steht im Bedarfsfalle unter Vorlage der Garantie-Urkunde die Vertretung des jeweiligen Reiselandes gemäß den Regelungen der Garantie der Leica Camera AG zur Verfügung.

Leica SL-Objektive

Garantiebedingungen

Sehr verehrte Leica Kundin,
sehr verehrter Leica Kunde,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kauf. Mit diesem Leica Produkt haben sie ein weltbekanntes Markenprodukt erworben.

Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Verkäufer erhalten Sie für dieses Leica Produkt zusätzlich von der Leica Camera AG eine zweijährige Produkt­garantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten Leica Fachhändler. Die Garantieleistungen werden von der Leica Camera AG unter den beschriebenen Bedingungen angenommen. Die Leica Produktgarantie schränkt mithin weder die gesetzlichen Rechte noch Ihre Rechte gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag ein.

Ihre Leica Camera AG

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine zweijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben von der regulären einjährigen LEICA Produktgarantie unberührt.

1. GARANTIEUMFANG

1.1.  GARANTIELEISTUNGEN

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag des Kaufes bei
einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach Ablauf von 2 Jahren.

Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Material­fehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von LEICA.

1.2. BESCHRÄNKUNGEN.

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw. Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten Produkts;

(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder
entfernt wurde;

(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung, wie z.B.:

a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von Luftbildaufnahmen;

b) Verwendung des Geschützten Produkts um Reproduktionen zu erstellen;

c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und Produktionsüberwachung;

(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand) zurückzuführen sind.

(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht worden;

(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von LEICA stammen,
wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;

(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;

(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere, Kratzer, Beulen und Staub);

(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;

(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;

2. IHRE PFLICHTEN

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde:

(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;

(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;

(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen, Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu lösen, zu antworten;

(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon Abstand zu
nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu befolgen;

(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version  zu aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann;

(VI) bei Inanspruchnahme der Garantie das Geschützte Produkt mit einer Schilderung der Beanstandung zuerst an seinen Händler zu senden.  Erst wenn dieser bzw. der zweite Ansprechpartner in der Ländervertretung dem Kunden nicht weiterhelfen kann, kontaktiert der Kunde den Customer Care von LEICA. Die Kontaktadressen befinden sich am Ende dieses Dokumentes.

LEICA empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparatur- oder Austauschleistungen an LEICA
gesendet werden.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucherschutzgesetzen oder  -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter dieser Produktgarantie  zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die sich aus solchen Gesetzen und Vorschriften ergeben. Keine Bestimmung in dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch die anwendbaren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungserbringung von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit von Daten, des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten, infolge entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie  verursacht wurden. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie  entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Vertretern gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.

Insbesondere garantiert LEICA nicht,

(I) dass LEICA das Geschützte Produkt  ohne Risiko für oder Verlust von Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,

(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird.

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für

(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen oder

(II) Betrug ausschließen oder beschränken.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl, auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts  oder die Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine Anwendung finden.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.

(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.

(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder Australien, Kanada, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Indien, Japan, China und den USA.

(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unberechtigte Zerstörung schützen sollen. Sie sind für die Anweisungen, die Sie LEICA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung dieser Anweisungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.

(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenvereinbarungen zu dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über das Schriftformerfordernis selbst.

(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Leica S-Objektive

Garantiebedingungen

Sehr verehrte Leica Kundin,
sehr verehrter Leica Kunde,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kauf. Mit diesem Leica Produkt haben sie ein weltbekanntes Markenprodukt erworben.

Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Verkäufer erhalten Sie für dieses Leica Produkt zusätzlich von der Leica Camera AG eine einjährige Produkt­garantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten Leica Fachhändler bzw. bis zu 100.000 Auslösungen, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantieleistungen werden von der Leica Camera AG unter den beschriebenen Bedingungen angenommen. Die Leica Produktgarantie schränkt mithin weder die gesetzlichen Rechte noch Ihre Rechte gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag ein.

Ihre Leica Camera AG

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Leica Camera AG (“LEICA”) bietet Ihnen eine einjährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten LEICA Händler für Ihr LEICA Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile (zusammen “Geschütztes Produkt”). Die Produktgarantie unterliegt diesen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer Ihrer LEICA Produkte bleiben von der regulären einjährigen LEICA Produktgarantie unberührt.

1. GARANTIEUMFANG

1.1.  GARANTIELEISTUNGEN

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum)“ beginnt mit dem Tag des Kaufes bei
einem autorisierten LEICA Händler und endet spätestens nach Ablauf eines Jahres oder 100.000 Auslösungen des Verschlusses, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.

Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Material­fehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von LEICA.

1.2. BESCHRÄNKUNGEN

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau oder Entsorgung des Geschützten Produktes bzw. Installation, Abbau, Reparatur oder Wartung von Produkten, die nicht Geschützte Produkte sind (einschließlich Zubehör, Zusatzkomponenten oder anderen Geräten) oder elektrischer Anschluss außerhalb des Geschützten Produkts;

(II) Geschützte Produkte, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder
entfernt wurde;

(III) Verwendung des Geschützten Produkts in einer industriellen Anwendung, wie z.B.:

a) Einbau des Geschützten Produkts in ein Flugzeug zur Erstellung von Luftbildaufnahmen;

b) Verwendung des Geschützten Produkts um Reproduktionen zu erstellen;

c) Verwendung des Geschützten Produkts in einer Produktionsstraße zu Zwecken der Qualitätssicherung und Produktionsüberwachung;

(IV) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung (z.B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand) zurückzuführen sind.

(V) Schäden an dem Geschützten Produkt, die durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem von LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremen Temperaturen und extremer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Interferenzen, Schwankungen oder Spannungsspitzen der Stromversorgung, Blitzschlag, Statische Elektrizität, Brand, Höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht worden;

(VI) Probleme, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des Geschützten Produktes sind, einschließlich solcher Produkte, die nicht von LEICA stammen,
wobei unerheblich ist, ob diese zusammen mit dem Geschützten Produkt erworben wurden oder nicht;

(VII) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VIII) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung des Geschützten Produktes zurückzuführen sind;

(IX) Rein kosmetische Mängel an Geschützten Produkten (insbesondere, Kratzer, Beulen und Staub);

(X) Verschleißteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass der Schaden durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;

(XI) Vorbeugende Wartungsarbeiten am Geschützten Produkt;

2. IHRE PFLICHTEN

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde:

(I) eine Kopie des Original-Kaufbelegs des Geschützten Produktes nach Aufforderung durch LEICA zur Verfügung zu stellen;

(II) Informationen über die Symptome und Ursachen der Probleme mit dem Geschützten Produkte, zur Verfügung zu stellen;

(III) auf Anfragen, einschließlich Anfragen zur Seriennummer des Geschützten Produkts, des Models, der Version der Firmware, zu Peripheriegeräten, die mit dem Geschützten Produkt verbunden sind, angezeigten Fehlermeldungen, Aktionen, die durchgeführt wurden, bevor das Geschützte Produkt das Problem aufgezeigt hat, und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Problem zu lösen, zu antworten;

(IV) die Anweisung, die Ihnen LEICA erteilt, einschließlich Anweisungen, davon Abstand zu
nehmen, Produkte oder Zubehör an LEICA zu schicken, für die kein Reparatur- oder Austausch-Service vorgenommen wird, und Anweisungen, das Geschützte Produkt nach Maßgabe der Versandanweisungen zu verpacken, zu befolgen;

(V) die Firmware auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version  zu aktualisieren, bevor der Kunde den Service in Anspruch nehmen kann;

(VI) bei Inanspruchnahme der Garantie das Geschützte Produkt mit einer Schilderung der Beanstandung zuerst an seinen Händler zu senden.  Erst wenn dieser bzw. der zweite Ansprechpartner in der Ländervertretung dem Kunden nicht weiterhelfen kann, kontaktiert der Kunde den Customer Care von LEICA. Die Kontaktadressen befinden sich am Ende dieses Dokumentes.

LEICA empfiehlt Sicherungskopien sämtlicher Daten, die in den geschützten Produkten sind, zu erstellen, bevor die geschützten Produkte für Reparatur- oder Austauschleistungen an LEICA
gesendet werden.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Verbraucher in Jurisdiktionen, die den Vorteilen von Verbraucherschutzgesetzen oder  -vorschriften unterliegen, gelten die Vorteile, die Ihnen unter dieser Produktgarantie  zustehen, zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die sich aus solchen Gesetzen und Vorschriften ergeben. Keine Bestimmung in dieser Produktgarantie beeinträchtigt die Verbraucherschutzrechte, die durch die anwendbaren zwingenden Gesetze eingeräumt werden, einschließlich der Verbraucherschutzrechte, Schadensersatz im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nicht-Leistung oder einer nicht-ordnungsgemäßen Leistungserbringung von vertraglichen Verpflichtungen durch LEICA geltend zu machen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig übernehmen LEICA und seine Mitarbeiter und Vertreter unter keinen Umständen Ihnen oder Ihrem Rechtsnachfolger gegenüber eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber ohne Beschränkung auf Kosten für die Wiederherstellung, die Neuprogrammierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten oder Kosten infolge der Verletzung der Vertraulichkeit von Daten, des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten, infolge entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen, die durch Verpflichtungen von LEICA unter dieser Produktgarantie  verursacht wurden. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist die nach dieser Produktgarantie  entstehende Haftung von LEICA und seinen Mitarbeitern und Vertretern gegenüber Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern auf die Höhe desjenigen Betrages beschränkt, den Sie für das Geschützte Produkt bezahlt haben.

Insbesondere garantiert LEICA nicht,

(I) dass LEICA das Geschützte Produkt  ohne Risiko für oder Verlust von Programmen oder Daten reparieren oder austauschen wird,

(II) dass der Betrieb des Produkts ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird.

Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von LEICA für

(I) durch Fahrlässigkeit von LEICA verursachte Todesfälle oder Körperverletzungen oder

(II) Betrug ausschließen oder beschränken.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Gesetzen und Vorschriften beschränkt werden kann, ist die Haftung von LEICA, nach LEICAs freier Wahl, auf den Austausch oder die Reparatur des Geschützten Produkts  oder die Zurverfügungstellung des Services beschränkt. Nach den Gesetzen einiger Länder, Staaten oder Gebieten ist es unzulässig, die Haftung für Zufalls- oder Folgeschäden auszuschließen oder zu beschränken. Deshalb können einige oder alle der vorgenannten Beschränkungen auf Sie möglicherweise keine Anwendung finden.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(I) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Garantiebedingungen für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der Teil eines Abschnitts von diesen Garantiebedingungen separiert werden, und die übrigen Garantiebedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(II) Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(III) LEICA ist berechtigt, an Dritte einen Unterauftrag zur Erfüllung der Pflichten von LEICA zu erteilen oder auf Dritte die Pflichten von LEICA zur Vertragserfüllung zu übertragen; LEICA wird hierdurch jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung Ihnen gegenüber befreit.

(IV) LEICA ist für eine etwaige Nicht-Erfüllung oder verzögerte Erfüllung der Produktgarantie nicht verantwortlich, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb LEICAs zumutbarer Kontrolle liegen.

(V) Sie stimmen zu, dass sämtliche Informationen und Daten, die Sie LEICA im Rahmen dieser Produktgarantie zur Verfügung stellen, weder vertraulich noch geschützt sind. Sie stimmen außerdem zu, dass LEICA Ihre Daten bei Erbringung der Services erheben und in Ihrem Auftrag verarbeiten darf. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Übermittlung Ihrer Daten an mit LEICA verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die sich in Ländern befinden können, in denen das Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau des Landes entspricht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Länder Australien, Kanada, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Indien, Japan, China und den USA.

(VI) LEICA hat Schutzmaßnahmen ergriffen, die Ihre Daten sowohl gegen unerlaubten Zugriff oder Offenlegung als auch gegen unberechtigte Zerstörung schützen sollen. Sie sind für die Anweisungen, die Sie LEICA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten geben, verantwortlich. LEICA strebt die Einhaltung dieser Anweisungen an, soweit dies für die Erbringung der Services und der Supportverpflichtungen unter der Produktgarantie vernünftigerweise geboten ist. Wenn Sie mit Vorstehendem nicht einverstanden sind oder wenn Sie Fragen haben, welchen Einfluss die beschriebene Verarbeitung auf Ihre Daten hat, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an LEICA.

(VII) Mündliche Erklärungen, Zusicherungen oder Nebenvereinbarungen zu dieser Garantie bestehen nicht. Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und rechtsverbindlich unterschrieben sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen über das Schriftformerfordernis selbst.

(VIII) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von LEICA. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Leica Zubehör

Garantiebedingungen

Sehr verehrte Leica Kundin,
sehr verehrter Leica Kunde,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem wohlüberlegten Kauf. Mit diesem Leica Zubehör haben Sie ein weltbekanntes Marken­produkt erworben.

Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen­über Ihrem Verkäufer erhalten Sie für dieses Produkt von der Leica Camera AG für zwei Jahre Garantieleistungen nach den nachstehenden Regelungen. Die Leica Garantie schränkt mithin weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach dem jeweils geltenden nationalen Recht noch die Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Händler aus dem
zwischen beiden geschlossenen Kaufvertrag ein.

Ihre Leica Camera AG

REGELUNGEN DER GARANTIE

Mit dem Kauf dieses Leica Zubehörs haben Sie ein Produkt erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien hergestellt und in den einzelnen Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten geprüft wurde.

Die für dieses Produkt vorgesehene Garantie von zwei Jahren wird von uns ab dem Tage des Verkaufs durch einen autori­sierten Foto-Fachhändler unter folgenden Bedingungen übernommen:

1) In der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrikations­fehlern beruhen, kostenlos, und zwar nach eige­nem Ermessen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies Er­zeug­nis behoben. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit dieser Garantie, sind ausgeschlossen.

2) Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der be­treffende Mangel auf unsachgemäße Behandlung – wozu auch die Verwendung von Fremdzubehör zählen kann – zurückzuführen ist, ein Eingriff von nicht autorisierten Personen und Werk­stätten durchgeführt wurde oder die Fabri­ka­tions­nummer un­kenntlich gemacht wurde.

3) Garantie-Ansprüche können nur bei Vorlage dieser Urkunde –
versehen mit Kaufdatum, Adresse und Unterschrift des autorisierten Foto-Fachhändlers – geltend gemacht werden.

4) Bei Inanspruchnahme der Garantie dieses Leica Zubehör bitte zusammen mit dieser Urkunde und einer Schilderung der Beanstandung dem Customer Care der Leica Camera AG oder einer Leica Landesvertretung zuleiten.

5) Touristen steht im Bedarfsfalle unter Vorlage der Garantie-Urkunde die Vertretung des jeweiligen Reiselandes gemäß den Regelungen der Garantie der Leica Camera AG zur Verfügung.