Barrierefreiheitserklärung

Gemäß den Anforderungen des European Accessibility Act, umgesetzt in Deutschland durch das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), informieren wir Sie über die Erfüllung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen auf unseren Websites https://leica-camera.com  (globale Website) und https://club.leica-camera.com (Account-Website) sowie https://classic.leica-camera.com (Leica Classic).

Dienstleistungserbringer:

Leica Camera AG
Am Leitz-Park 5
D-35578 Wetzlar
Telefon: +49(0)6441-2080-0
Telefax: +49(0)6441-2080-333

E-Mail: info@leica-camera.com

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen in einem barrierefreien Format

Unsere Websites bieten Ihnen umfassende Möglichkeiten, sich über unsere Angebote zu informieren, unsere Produkte zu kaufen und Dienstleistungen zu buchen. Unser Ziel ist es, ein digitales Angebot zu schaffen, das allen Menschen offensteht, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Unsere Websites wurden so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Dazu zählen insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- oder kognitiven Einschränkungen.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind

Um unsere Produkte und Dienstleistungen auf den Leica-Websites vollständig nutzen zu können, sind bestimmte Schritte erforderlich. Dazu gehört die Möglichkeit, Produkte wie Kameras und Zubehör auszuwählen, in den Warenkorb zu legen und den Kauf über ein einfaches, barrierefreies Bestellformular abzuschließen. Für Serviceleistungen wie Reparatur- und Beratungstermine ist es notwendig, relevante Informationen bereitzustellen, z. B. Produktdetails oder Terminwünsche, die in klar strukturierten Formularen eingetragen werden können.

Für eine personalisierte Nutzung bieten wir ein barrierefreies Nutzerkonto an, mit dem Kunden Bestellungen und Serviceanfragen verwalten sowie ihre Daten sicher speichern können. Alle notwendigen Schritte sind klar gestaltet und unterstützen durch intuitive Navigation sowie die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien eine einfache Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nach BFSG und BFSGV

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2 BFSG müssen wir als Dienstleistungserbringer die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen aus der BFSGV erfüllen. Dies umfasst zum einen die in § 12 Nr. 2 lit. a bis h BFSGV beschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen in Bezug auf die Funktionsweise der Dienstleistungen sowie die in § 12 Nr. 3 BFSGV beschriebenen Barrierefreiheitsanforderungen für Websites. Zusätzlich gelten die Anforderungen nach §§ 13, 19, 21 BFSGV.

Zur Erfüllung der Anforderungen setzen wir umfassende Maßnahmen um, um unsere Dienstleistungen und Websites barrierefrei zu gestalten. Alle Inhalte und Funktionen der Websites werden gemäß den Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit gestaltet, wie in § 12 Abs. 3 BFSGV gefordert. Gemäß § 12 Nr. 2 BFSGV werden Informationen über die Funktionsweise unserer Dienstleistungen über mehrere sensorische Kanäle bereitgestellt, z. B. visuell durch Texte und Bilder sowie auditiv durch Untertitel und Audiodeskriptionen. Diese Informationen sind leicht auffindbar, werden in verständlicher Weise dargestellt und in barrierefreien Textformaten bereitgestellt, die sich zur Generierung alternativer assistiver Formate eignen. Schriftarten, Kontraste und Abstände erfüllen die Anforderungen an eine angemessene Größe und erleichtern die Lesbarkeit. Für nicht-textliche Inhalte wie Bilder oder Videos werden alternative Darstellungen bereitgestellt, um sie für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.

Elektronische Dienstleistungen wie Buchungs- oder Zahlungsprozesse erfüllen die Anforderungen aus § 19 BFSGV, indem sie barrierefrei gestaltet und mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern vollständig kompatibel sind. Die Benutzeroberflächen bieten dabei alternative Bedienungsformen, die unabhängig von feinmotorischen Fähigkeiten, Farbunterscheidung oder stimmlicher Eingabe nutzbar sind, wie in den funktionalen Leistungskriterien aus § 21 BFSGV beschrieben. Durch klare Rückmeldungen und eine konsistente Gestaltung der digitalen Informationen wird eine intuitive Nutzung ermöglicht. Regelmäßige Prüfungen und Weiterentwicklungen stellen sicher, dass sowohl die Anforderungen aus § 12 Nr. 2 und Nr. 3 BFSGV als auch die weiteren Vorgaben aus §§ 13, 19 und 21 BFSGV erfüllt werden, um ein umfassendes und barrierefreies Nutzererlebnis zu gewährleisten.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen, Stabsstelle Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.