Sorgfaltspflichten in der Lieferkette der Leica Camera AG

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Camera sensor

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) ist die Leica Camera AG verpflichtet, in ihren Lieferketten und dem eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. 

Grundsatzerklärung
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Mit dieser Grundsatzerklärung bekräftigt die Leica Camera AG ihre Haltung zur Achtung der Menschenrechte als fundamentalem Wert sowohl für sich selbst als auch für ihre Geschäftspartner, Zulieferer und Kunden darzustellen. 

Gemäß § 8 des LkSG muss ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Das Verfahren ermöglicht es, Mitarbeitenden und außenstehenden Dritten, relevante Hinweise und Beschwerden, die auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und/oder derartige Pflichtverletzungen hindeuten, abzugeben.

Beschwerdeverfahren

Den genauen Ablauf des Beschwerdeverfahrens entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung:

 

Verfahrensordung
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Was Sie noch wissen sollten:

Das Beschwerdeverfahren wird von der Leica Camera AG (Headquarter in Wetzlar, Deutschland) betrieben. Bestimmte Daten, die zur Bearbeitung eines Hinweises oder einer Beschwerde notwendig sind, werden verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

 

Datenschutzerklärung
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Wir gehen davon aus, dass Hinweise oder Beschwerden nur dann abgegeben werden, wenn die Person nach bestem Wissen und Gewissen von einem Fehlverhalten ausgeht. Vorsorglich möchten wir dennoch auf Folgendes hinweisen: Eine vorsätzlich falsche Beschuldigung kann arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Jeder Hinweis und jede Beschwerde wird absolut vertraulich behandelt, jedem Hinweis und jeder Beschwerde wird nachgegangen.