Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) ist die Leica Camera AG verpflichtet, in ihren Lieferketten und dem eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Mit der Grundsatzerklärung bekräftigt die Leica Camera AG ihre Haltung zur Achtung der Menschenrechte als fundamentalem Wert sowohl für sich selbst und die gesamte Leica Firmengruppe als auch für ihre Geschäftspartner, Zulieferer und Kunden darzustellen. Weitere Einzelheiten sind dem Bericht zum LkSG zu entnehmen.
Gemäß § 8 des LkSG muss ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Das Verfahren ermöglicht es, Mitarbeitenden und außenstehenden Dritten, relevante Hinweise und Beschwerden, die auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und/oder derartige Pflichtverletzungen hindeuten, abzugeben.
Den genauen Ablauf des Beschwerdeverfahrens entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung: