Compliance
Verantwortungsvolles Handeln jedes Einzelnen ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Compliance unterstützt dieses Ziel durch die Konzeption, Einführung und Überwachung von Maßnahmen. Der Leica Camera Verhaltenskodex bildet den ethischen Rahmen für sämtliche geschäftliche Aktivitäten der Leica Camera Gruppe und wird durch weitere unternehmensinterne Richtlinien, z. B. zur Korruptionsprävention und zum Kartellrecht, ergänzt. Die Leica Camera AG erwartet auch von ihren Geschäftspartnern, dass sie sich entsprechend dieser Werte verhalten.
Kontakt: compliance@leica-camera.com
Compliance in der Leica Camera Gruppe – unser Hinweisgebersystem
Wir in der Leica Camera Gruppe geben jeden Tag unser Bestes, um für unsere Kunden Produkte zu schaffen, die höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Dieses Bestreben ist geprägt von einer Kultur der Verantwortung, des Vertrauens und einem respektvollen Miteinander. Unser Erfolg und unsere Zusammenarbeit gelingen, wenn wir anerkannte Werte teilen und leben, wenn wir also rechtmäßig und ethisch handeln. Wir sind bestrebt, Risiken zu vermeiden, und unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei auf vielfältige Weise. Aber wir sind alle nur Menschen und Regelverstöße können nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall möchten wir uns unserer Verantwortung stellen. Daher möchten wir Sie ermutigen, uns den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen ein Gesetz oder unsere Compliance-Regeln zu melden. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeitende der Leica Camera Gruppe als auch externe Hinweisgebende.
Hier kann der Verdacht eines Regelverstoßes über das Hinweisgebersystem der Leica Camera AG gemeldet werden, auf Wunsch auch anonym:
Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt und stets wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, sei es bei der Überprüfung der Meldung oder bei möglichen Konsequenzen.
Was passiert nach dem Eingang einer Meldung?
In einem ersten Schritt werden eingehende Meldungen auf Verständlichkeit und die gemachten Angaben auf Plausibilität geprüft. Daran schließt sich nach Rücksprache mit dem Chief Compliance Officer eine Untersuchung an; Ziel ist es, eventuelle Unklarheiten zu beseitigen und den gemeldeten Sachverhalt aufzuklären. Dabei werden belastende wie auch entlastende Tatsachen ermittelt, denn es gilt bis zum Nachweis des Fehlverhaltens die Unschuldsvermutung. Daher werden Beschuldigte nach Möglichkeit so früh wie möglich über die Meldung informiert und in die Untersuchung einbezogen, auch um ihnen frühzeitig eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bestätigt sich der Verdacht eines Fehlverhaltens, wird geprüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholt. Wichtig wird dabei sein, dass Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Was Sie noch wissen sollten:
Das Hinweisgebersystem wird von der Leica Camera AG (Headquarter in Wetzlar, Deutschland) betrieben. Meldungen sind zu Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Leica Camera AG oder einer in der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich ansässigen Tochtergesellschaft möglich. Bestimmte Daten, die zur Bearbeitung einer Meldung notwendig sind, werden verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung .
Wir gehen davon aus, dass Meldungen nur dann abgegeben werden, wenn Hinweisgebende nach bestem Wissen und Gewissen von einem Fehlverhalten ausgehen. Vorsorglich möchten wir dennoch auf Folgendes hinweisen: Eine vorsätzlich falsche Beschuldigung kann arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt, jeder Meldung wird nachgegangen.