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Garantiebedingungen - Leica Watches

Sehr verehrte Leica-Kundin,
sehr verehrter Leica-Kunde,

herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres neuen Leica-Produktes, Sie haben ein weltbekanntes Markenprodukt erworben.

LEICA ZM 1 und 2

Die Leica Camera AG („LEICA“) bietet Ihnen für Ihre Leica Uhr eine zweijährige Produktgarantie ab dem Kaufdatum bei einem autorisierten Händler. Die Garantie unterliegt diesen Garantiebedingungen.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem autorisierten Händler Ihrer Leica Uhr bleiben von der zweijährigen Produktgarantie unberührt.

  • Die Modelle ZM 1 und ZM 2 haben eine Garantie von 2 Jahren. Der Kunde kann diese Garantie durch eine Produktregistrierung online, analog zu den Kamera-Produkten, um 1 Jahr verlängern. Somit beträgt die Garantiezeit insgesamt 3 Jahre.

1. Garantieumfang

1.1. Garantieleistungen

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum“) beginnt mit dem Tag des Kaufes der Leica Uhr bei einem autorisierten Händler und endet spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Teile oder Produkte werden Eigentum von LEICA.

1.2. Beschränkungen

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau, Reparatur, Wartung oder Entsorgung der Leica Uhr;

(II) Leica Uhren, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde;

(III) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind (z. B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand);

(IV) Schäden an der Leica Uhr, die verursacht wurden durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremer Temperaturen und externer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Brand, höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse; 

(V) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VI) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung oder die übliche Alterung der Leica Uhr zurückzuführen sind;

(VII) rein kosmetische Mängel an der Leica Uhr (insbesondere Kratzer, Dellen und Staub);

(VIII) Verschleißteile, es sei denn, dass der Schaden durch einen Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wurde;

(IX) vorbeugende Wartungsarbeiten an der Leica Uhr.

2. Ihre Pflichten

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichten Sie sich, nach Aufforderung durch LEICA eine Kopie des Originalkaufbelegs der Leica Uhr zur Verfügung zu stellen.

3. Kundendienst

Der Kundendienst von LEICA ist stets Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen und Anliegen rund um Service, Reparatur oder Beschwerden, bitte wenden Sie sich direkt an unser Serviceteam in Wetzlar. 

Wir empfehlen, Ihre Leica Uhr alle vier Jahre komplett überholen zu lassen.

Leica Camera AG

Customer Care

Am Leitz-Park 5

35578 Wetzlar | Germany

info@leica-camera.com

 

LEICA ZM 11

Die Leica Camera AG (LEICA) gewährt eine Produktgarantie von 5 (fünf) Jahren für Ihre Leica Uhr, gültig ab dem Datum des Kaufs der Uhr bei einem autorisierten Händler. Die Garantie unterliegt den nachstehenden Bedingungen.

Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Vertragshändler Ihrer Leica Uhr bleiben von dieser fünfjährigen Produktgarantie unberührt.

  • Das Modell ZM 11 hat eine Garantie von 5 Jahren, die jedoch nicht weiter verlängert werden kann. Dieser Punkt ist in den Bedingungen nicht explizit aufgeführt.

1. Garantieumfang

1.1 Garantieleistungen:

Die Laufzeit der Produktgarantie („Deckungszeitraum“) beginnt mit dem Tag des Kaufes der Leica Uhr bei einem autorisierten Händler und endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Innerhalb des Deckungszeitraums werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen, kostenlos nach Wahl von LEICA durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges einwandfreies Produkt behoben. Weitergehende, vorstehend nicht genannte Ansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, gewährt die Produktgarantie nicht. Ausgetauschte Teile oder Produkte werden Eigentum von LEICA.

1.2 Beschränkungen:

Die Produktgarantie gewährt keine Deckung für:

(I) Installation, Abbau, Reparatur, Wartung oder Entsorgung der Leica Uhr;

(II) Leica Uhren, bei denen die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde;

(III) Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind (z. B. Fall/Stoß, Wasser, Staub/Sand);

(IV) Schäden an der Leica Uhr, die verursacht wurden durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich fehlerhafter Installation, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von LEICA oder einem LEICA autorisierten Partner durchgeführt wurden), nicht autorisierte Änderungen, extreme Umgebungsbedingungen (einschließlich extremer Temperaturen und externer Feuchtigkeit), extreme physische oder elektrische Belastung, Brand, höhere Gewalt oder andere äußere Einflüsse;

(V) Serviceleistungen, die zur Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind, die erst nach dem Beginn des Deckungszeitraumes der Produktgarantie in Kraft getreten sind;

(VI) Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind (s.B. Abnützung der Bänder und des Bandanstosses);

(VII) rein kosmetische Mängel an der Leica Uhr (insbesondere Kratzer, Dellen und Staub);

(VIII) Verschleißteile, Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wurde;

(IX) vorbeugende Wartungsarbeiten an der Leica Uhr.

1.3 Ihre Pflichten:

Um die Leistungen der Produktgarantie zu erhalten, verpflichten Sie sich, nach Aufforderung durch LEICA eine Kopie des Originalkaufbelegs der Leica Uhr zur Verfügung zu stellen.